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Beförderungsbedingungen

1. Abkürzungen und Begriffserklärungen

 

DEUTUNG VON UNTER DIESEN BEDINGUNGEN BENUTZTEN BEGRIFFEN:

 

  • DER FLUGGESELLSCHAFTSCODE – enthält zwei oder drei Buchstaben und bezieht sich auf bestimmten Flugbeförderer.
  • DAS GEPÄCK – darunter werden Gegenstände, Eigentum und andere persönliche Sachen vom Passagier verstanden, die notwendig oder passendfürs Anziehen, für den Gebrauch für die Bequemlichkeit und für die Benutzung auf seine Reise sind. Das Gepäck besteht aus dem abgegebenen und nicht abgegebenen Gepäck, wenn nicht anderes aufgeführt.
  • DER ABSCHNITT FÜR DAS GEPÄCK – bezeichnet das Teil des Flugtickets, das sich auf die Beförderung von abgegebenem Gepäck bezieht.
  • DER ANHÄNGER FÜR DAS GEPÄCK – ist das Dokument, das vom Beförderer ausschließlich zur Unterscheidung des abgegebenen Gepäcks ausgestellt wird.
  • DER BEFÖRDERER – bezeichnet den Flugbeförderer, der aufgrund des Vertrags Passagiere und Gepäck befördert.
  • DAS ABGEGEBENE GEPÄCK – ist das Gepäck, das die Air Serbia zur Bewahrung aufnimmt und für welches sie den Abschnitt für das Gepäck ausgestellt hat.
  • DIE ANMELDUNGSFRIST AUF DEN FLUG – ist die Frist bis welcher die Passagiere verpflichtet sind Check-in und andere Formalitäten bezüglich des Fluges zu machen wie sie die Boardingkarte erhalten können.
  • CODESHARE – bezeichnet die Beförderung, die nicht vom Beförderer auf der Karte sondern von anderem Beförderer ausgeführt wird.
  • DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN - sind Regel, die im Flugticket oder im Flugplan mitenthalten sind. Als solche sind sie in diesen Beförderungsbedingungen mitenthalten.
  • DAS GEBUNDENE TICKET – ist das Ticket, das in Verbindung mit anderem Ticket ausgestellt ist und beide Tickets zusammen machen den einheitlichen Vertrag über die Beförderung aus.
  • DIE KONVENTION – bezeichnet die Montreal-Konvention (1999).
  • DER FLUGSCHEIN – bezeichnet sowohl den Papierflugschein als auch den elektronischen Flugschein, der dem Passagier das Recht auf den Flug, der auf dem Schein aufgeführt ist, gibt.
  • DER SCHADEN – umfasst den Tod, die Verwundung oder körperliche Verletzung des Passagiers wie auch den Verlust, oder den Teilverlust, den Diebstahl und andere Schadensarten, die wegen der Beförderung oder in Verbindung mit der Beförderung oder wegen anderer an die Beförderung gebundene Dienstleistung, die die Air Serbia anbietet, entstanden sind.
  • DIE TAGE – stellen kalendarische Tage dar, inbegriffen alle sieben Tage in der Woche, wobei wenn es sich über die Benachrichtigungen handelt das Absende Datum nicht gerechnet wird und für die Zwecke der Feststellung der Gültigkeitsdauer des Tickets wird das Ausstellungsdatum oder das Abreisedatum nicht gerechnet.
  • DER ELEKTRONISCHE SCHEIN – ist der elektronische Flugschein oder ein anderes würdiges Dokument, das in der Air Serbia aufbewahrt wird.
  • DAS ELEKTRONISCHE TICKET – umfasst die Bescheinigung, die von der Air Serbia oder in Namen der Air Serbia ausgestellt wird, den elektronischen Flugscheinund je nach dem Fall die Boardingkarte.
  • DER FLUGSCHEIN – stellt denjenigen Teil des Tickets dar, der die Oberschrift "für den Passagier" trägt oder, im Falle des elektronischen Tickets ist das der elektronische Schein in dem Orte aufgeführt sind bis/ab welchen der Passagier das Recht auf die Beförderung hat.
  • HÖHERE MACHT – stellt besondere und unvorhergesehene Umstände außer der Passagierkontrolle dar, deren Auswirkungen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht Umgegangen werden könnten.
  • DIE BESCHEINIGUNG – stellt das Dokument oder die Dokumente dar, welches bzw. welche die Air Serbia dem Passagier, der aufgrund des elektronischen Tickets reist, ausstellt. Sie enthält den Passagiernamen, Flugangaben und Anmerkungen.
  • DER PASSAGIER – bezeichnet alle Personen, außer der Air SerbiaCrewmitglieder, die aufgrund des Tickets per Flugzeug befördert werden oder befördert sein werden.
  • DER SCHEIN FÜR DEN PASSAGIER oder DIE BESCHEINIGUNG FÜR DEN PASSAGIER - ist derjenige Ticketteil, der die Air Serbia ausstellt oder, der im Namen der Air Serbia ausgestellt ist, und die betreffende Bezeichnung trägt und vom Passagier behalten wird.
  • SDR – bedeutet Special Drawing Right bzw. spezielle Schleppenrechte, laut der Definition des internationalen Fonds.
  • DIE UNTERBRECHUNG DER REISE – bezeichnet absichtliche Reiseunterbrechung des Passagiers am Ort zwischen dem Abreiseort und dem Bestimmungsort, über das der Beförderer im Voraus zugestimmt hat.
  • DAS TARIFF – stellt das veröffentlichte Tarif, Kosten bzw. mit denen verknüpfte Beförderungsbedingungen dar, welches bzw. welche die Fluggesellschaft den entsprechenden Regierungen angemeldet hat.
  • DAS TICKET – ist das Dokument unter dem Namen "Passagierticket und Gepäcksblatt" oder das elektronische Ticket, die seitens oder im Namen der Beförderers ausgestellt sind und umfassen Vertragsbedingungen, Anmerkungen und Scheine.
  • NICHT ABGEGEBENS GEPÄCK – ist jedes andere Gepäckstück des Passagiers außer des abgegebenen Gepäckstückes.

2. Anwendung

 

2.1 ALLGEMEINE VERORDNUNGEN

 

Die Beförderungsbedingungen der Air Serbia sind nur für diejenigen Flüge bzw. Flugteile gültig für welche die Bezeichnung oder der Code Air Serbia in der Rubrik für den Beförderer auf dem Ticket für den betreffenden Flug bzw. Flugteil angegeben ist.

 

2.2 CHARTERFLÜGE

 

Wenn die Beförderung aufgrund des Chartervertrags ausgeführt wird, gelten diese Bedingungen nur soweit sie implizit oder auf andere Weise mit dem Chartervertrag oder mit dem Ticket umgefasst sind.

 

2.3 CODESHARING

 

Auf bestimmten Flügen hat die Air Serbia das Einvernehmen mit anderen Beförderern. Diese Einvernehmen werden als Code-Share-Verträge bezeichnet. Dies bedeutet, dass obwohl der Reisende bei der Air Serbia gebucht hat und das Ticket auf dem die Bezeichnung oder der Code der Air Serbia angegeben ist, besitzt, die andere Fluggesellschaft den Flug möglicherweise ausführen wird. Wenn sich ein solches Einvernehmen auf den Flug des Reisenden bezieht, wird die Air Serbia denselben bei der Buchung darüber informieren welche Fluggesellschaft den Flug ausführen wird.

 

2.4 GERICHTSAUSSCHLAG

 

Diese Beförderungsbedingungen werden in allen Fällen angewendet, außer im Fall wenn sie entgegen den Air Serbia Tarifen oder gültigen gesetzlichen Verordnungen sind, wann betreffende Tarife bzw. gesetzliche Verordnungen angewendet werden.

Im Falle, dass irgendwelche von diesen Beförderungsbedingungen aufgrund der bestimmten gesetzlichen Vorschrift ungültig ist, werden andere Verordnungen der Bedingungen wirksam bleiben.

 

2.5 ANWENDUNGSVORRANG DER BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN ÜBER VORSCHRIFTEN

 

Außer wenn laut diesen Beförderungsbedingungen nicht anders vorgesehen, im Falle dieser Beförderungsbedingungen und der Air Serbia Vorschriften in Bezug auf bestimmte Frage, werden diese Beförderungsbedingungen den Vorrang haben.

3. Ticket

 

3.1 ALLGEMEINE VERORDNUNGEN

 

Die Air Serbia wird die Beförderungsdienstleistung nur dem Reisenden wessen Name auf dem Ticket angeführt ist und von dem sie den Identitätsbeweis auffordern kann, bereitstellen.

 

Das Ticket ist nicht übertragbar.

 

Bestimmte Tickets werden zu den ermäßigten Preisen verkauft und deshalb unterliegen sie nur der teilweisen Rückerstattung oder die Rückerstattung ist überhaupt nicht möglich. Wählen Sie die Tarifoption, die am besten ihren Bedürfnissen entspricht. Dem Reisenden wird auch empfohlen entsprechende Versicherung zu besorgen für den Fall, dass er veranlasst wird das Ticket zu stornieren.

 

Wenn der Reisende das völlig unbenutzte Ticket besitzt, und wegen höherer Macht verhindert ist zu reisen, soll er darüber sofort die Air Serbia informieren und die Beweise über die erwähnte Wirkung höherer Macht zustellen. In diesem Falle wird die Air Serbia dem Reisenden den Kredit für den Werteteil des Tickets, der nicht rückerstattet wird, einräumen. Diesen um den Wert der Verwaltungskosten verminderten Betrag, wird der Reisende ein andermal für die Reise mit der Air Serbia verwenden können.

 

Das Ticket ist und bleibt immer das Eigentum des Beförderers, der dasselbe Ticket auch ausgestellt hat.

 

Außer im Falle des elektronischen Tickets, wird der Reisende kein Recht auf die Beförderung haben wenn er sein gültiges Ticket, das den Schein für den betreffenden Flug und alle anderen nicht verwendete Flugscheine und die Scheine für den Passagier beinhaltet nicht vorzeigt. Dem Reisenden wird die Beförderung verweigert auch im Falle wenn sein Ticket beschädigt ist oder anderweitig verändert ist außer seitens der Air Serbia oder seitens des autorisierten Agenten der Air Serbia. Im Falle des elektronischen Tickets wird der Reisende kein Recht auf die Beförderung haben wenn er den Personalausweis oder den Pass nicht vorzeigt und wenn das gültigeTicket nicht auf seinen Namen ausgestellt ist.

 

Im Falle dass, der Reisende das Ticket (oder den bestimmten Teil des Tickets) verliert oder beschädigt oder im Falle, dass der Reisende das Ticket ohne den Schein für den Reisendenund gewöhnlichen Flugscheine besitzt, wird die Air Serbia auf Antrag des Reisenden dieses Ticket (oder den bestimmten Teil desselben) durch das neue Ticket ersetzen, unter der Voraussetzung, dass der Reisende entsprechende Beweise darüber zustellt, dass das gültige Ticket für betreffenden Flug/betreffende Flüge seinerzeit ausgestellt ist und, dass er die Aussage über die Bereitschaft einer eventuellen Kostenentschädigung gegenüber der Air Serbia bis zum Summenwert des ursprünglichen Tickets, welche die Air Serbia oder anderer Beförderer im Falle des Ticketmissbrauchs erleiden können, unterschreibt. Der Beförderer, der das Ticket ausstellt, kann bestimmte Verwaltungskosten für diese Dienstleistung einkassieren, außer im Falle wenn das Ticket beschädigt oder verloren ist durch das Verschulden des Beförderers oder seines Agenten, der dasselbe Ticket ausgestellt hat.

 

Im Falle, dass es die entsprechenden Beweise nicht gibt oder, dass der Reisende die erwähnte Aussage nicht unterschreibt, kann der Beförderer, der das Ticket ausstellt, den vollen Ticketbetrag für den Ersatz desselben Tickets vom Reisenden verlangen. Das Ticket wird rückerstattet können, wenn der Beförderer, der das Ticket ausstellt, die Beweise bekommt, dass das verlorene oder beschädigte Ticket nicht vor dem Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt ist. Wenn der Reisende das ursprüngliche Ticket vor dem Ablauf Ihrer Gültigkeit jedoch findet und dem Beförderer, der dem Reisenden das neue Ticket ausgestellt hat, übergibt, wird der oben angeführte Rückerstattung sofort ausgeführt.

 

Das Ticket stellt das wertvolle Dokument dar und der Reisende soll geeignete Schritte Maßnahmen unternehmen ergreifen um das Ticket gut zu bewahren, wie es nicht zum Verlust oder Diebstahl desselben kommen könnte.

 

3.2 GÜLTIGKEITSDAUER

 

Außer wenn es im Ticket anderes angegeben ist, unter diesen Bedingungen oder gültigen Tarifen (welche die Gültigkeit des Tickets begrenzen können, wann die erwähnte Begrenzung auf der Karte angegeben wird), ist das Ticket ein Jahr ab dem Abreisedatum oder wenn keiner Teil des Tickets nicht genutzt ist, ab seinem Ausstellungsdatum, gültig.


Im Falle, dass der Reisende nicht in der Lage sein wird im Zeitraum der Gültigkeitsfrist des Tickets zu reisen, weil zum Zeitpunkt wenn er die Buchung ausgeführt hat die Air Serbia war nicht in der Lage ihm einen Flugplatz zu sichern, wird die Gültigkeitsdauer des Tickets verlängert oder der Reisende wird das Recht auf die eventuelle Rückerstattung haben.

 

Wenn der Reisende, nachdem er die Reise angefangen hat, durch Krankheit verhindert wird im Zeitraum der Gültigkeitsfrist zu reisen, kann die Air Serbia die Gültigkeit seines Tickets bis zum Datum wann er wieder in der Lage sein wird zu reisen, verlängern. Bzw. kann die Gültigkeit des Tickets bis zum ersten AIR SERBIA Flug nach diesem Datum, und zwar ab dem Ort, wo die Reise fortgesetzt wird, auf dem Flug, auf welchem noch Sitzplätze zur Verfügung stehen und in der Reiseklasse, die bezahlt ist. Der Reisende muss die ärztliche Bescheinigung besitzen, als Beweis über die erwähnte Krankheit. Wenn die übrig gebliebene Flugscheine, oder im Falle des E-Tickets, der elektronische Schein eine Reiseunterbrechung oder mehrere Reiseunterbrechungen vorsehen, kann die Gültigkeit des Tickets für wenigstens drei Monate ab dem auf der Bescheinigung angegebenen Datum verlängert werden. Die Air Serbia wird die Gültigkeitsfrist des Tickets auch den restlichen Familienmitgliedern aus dem engen Familienkreis verlängern.

 

Im Falle des Todes des Reisenden für die Dauer der Reise, können die Tickets der Personen, die zusammen mit dem Reisenden fliegen, getauscht werden, wobei die Vorschriften über den minimalen Aufenthalt und die Verlängerung der Gültigkeit vernachlässigt werden können. Im Falle des Todes des engen Familienmitgliedes des Reisenden, das die Reise begonnen hat, kann die Gültigkeit des Tickets des Reisenden und der Tickets seiner engen Familienmitglieder, die mit ihm zusammen reisen, geändert werden. Alle erwähnten Änderungen werden nach dem Erhalt des Auszuges aus dem Buch der Toten ausgeführt, und die Verlängerung des Gültigkeitszeitraums wird höchstens bis zum fünfundvierzig (45) Tage ab dem Todesdatum möglich sein.

 

3.3 SCHEINRHEIENFOLGE UND IHRE VERWENDUNG

 

Das Ticket, das der Reisende kauft, gilt nur für die Beförderung, welche auf dem Ticket angegeben ist, über allen geplanten Zwischenstopps, bis zum eigentlichen Reiseziel. Der Preis, den er für das Ticket bezahlt hat, berührt auf den Air Serbia Tarifen und bezieht sich auf die Beförderung, die auf dem Ticket angegeben ist. Derselbe stellt den wesentlichen Teil des Air Serbia Vertrags mit dem Reisenden dar. Das Ticket wird nicht berücksichtigt und seine Gültigkeit wird aufhören wenn alle Scheine nicht der Reihe nach, undwie sie auf der Karte angegeben sind, benutzt werden.

 

Wenn der Reisende bestimmte Aspekte seiner Beförderung ändern möchte, soll er mit der Air Serbia Stelle im Voraus den Kontakt aufnehmen. Der Änderungspreis wird ausgerechnet, und der Reisende wird wählen können ob er den neuen Preis akzeptieren wird oder die Reise nach den auf der Karte aufgeführten Punkten fortsetzen wird. Wenn wegen einer höheren Macht die Änderungen irgendwelchen Aspekts der Reise vorgenommen werden sollten, soll der Reisende früh wie möglich die Air Serbia Stelle kontaktieren, und die Air Serbia wird alles Vernünftige unternehmen um den Reisenden ohne zusätzliche Tarifabrechnung bis zum nächsten Punkt des Zwischenstopps oder bis zum eigentlichen Reiseziel zu befördern.

 

Wenn der Reisende die Beförderung ohne unsere Zustimmung ändert, wird die Air Serbia den entsprechenden Preis der geänderten Reise abrechnen. Der Reisende wird verpflichtet sein für den eventuellen Preisunterschied des bezahlten Preises und des gesamten Preises der geänderten Route aufzukommen. Die Air Serbia wird den eventuellen Preisunterschied wenn der neue Preis niedriger als vorgegangener ist, und die nicht benutzten Scheine keinen Wert haben.

 

Bestimmte Änderungen werden nicht die Preisänderung hervorrufen, während andere, wie die Änderung des Abreiseortes ist (z. Bsp. wenn der Reisende nicht den ersten Abschnitt ausnutzt) oder die Änderung der Reiseroute, die Erhöhung des Preises hervorrufen können. Viele Tarife gelten für diejenige Tage und Flüge, die auf der Karte angegeben sind und können nicht geändert werden, bzw. können gegen die Nachzahlung geändert werden.

 

Jeder auf der Karte enthaltene Flugschein wird für die Beförderungsklasse, bzw. für das gebuchte und bestätigte Datum und den gebuchten und bestätigten Flug akzeptiert werden. Wenn das Ticket ursprünglich ohne vorherige Reservierung ausgestellt worden ist, kann der Sitzplatz nachträglich und gemäß den Tarifen der Air Serbia wie auch dem Vorhandensein der Sitzplätze auf den gefragten Flug reserviert werden.

 

Wenn der Reisende seinen Flug ohne vorherige Benachrichtigung der Air Serbia nicht antreten sollte, hat die Fluggesellschaft das Recht seine Buchung/Reservierung für den Rückflug oder für die Fortsetzung der Reise zu widerrufen. Allerdings, wenn der Reisende doch im Voraus die Air Serbia über seine Reiseabsichten informiert, werden seine weiteren Reservierungen nicht für ungültig erklärt werden.

 

3.4 BEZEICHNUNG UND ADRESSE DES BEFÖRDERERS

 

Die Bezeichnung der Air Serbia kann auf dem Ticket auf den entsprechenden Code der Fluggesellschaft oder auf der anderen Weise abgekürzt werden. Der Abflugflughafen, der auf der Karte neben der ersten Abkürzung der Bezeichnung der Fluggesellschaft in der Rubrik "Beförderer" angegeben ist oder, im Falle des elektronischen Tickets, wie es für die Air Serbia auf dem ersten Abschnitt der Flugbescheinigung angegeben ist, wird als die Adresse der Air Serbia betrachtet.

4. Tarife, Steuern, Gebühren, Kosten

 

4.1 TARIFE

 

Die Tarife werden für die Beförderung vom Abflughafen bis zum Zielflughafen angewendet, außer wenn nicht anders vorgesehen. Die Tarife schließen nicht die Bodenbeförderung zwischen den Flughäfen wie auch zwischen dem Flughafen und dem Terminal in der Stadt ein.Der Preis, den der Reisende zahlt, wird nach den am Tag der Zahlung für die Reise nach der auf der Karte angegebenen Reise gültigen Air Serbia Tarifen abgerechnet.

 

4.2 GEBÜHREN UND ANDERE EINTREIBUNGEN

 

Die gültige Gebühren und andere Eintreibungen, die von staatlichen Stellen oder vom Operateur des Flughafens bestimmt werden, gehen zu Lasten des Passagiers. Beim Ticketkauf wird der Reisende über alle Gebühren und Eintreibungen, die im Ticketpreis nicht inbegriffen sind, und welche meistens separat auf dem Ticket dargestellt werden, informiert werden. Die an die Luftbeförderung gebundenen Gebühren und Eintreibungen unterliegen ständigen Änderungen und können auch nachdem das Ticket ausgestellt wird, eingeführt werden. Eventuelle Erhöhung von auf dem Ticket angegebenen Gebühren oder Eintreibungen gehen zu Lastendes Passagiers.Auch, wenn die neue Gebühr oder neue Zusatzkosten nach der Ausstellung des Tickets eingeführt werden sollten, gehen dieselben zu Lasten des Passagiers. Im Falle, dass bestimmte Gebühren und Eintreibungen, die der Reisende bei der Ausstellung des Tickets der Air Serbia bereits bezahlt hat, herabgesetzt oder abgeschafft werden (so, dass sie sich nicht mehr auf den Reisenden beziehen), hat der Reisende das Recht auf die Geldrückerstattung.

 

4.3 WÄHRUNG

 

Die Tarife, die Gebühren und andere Eintreibungen werden in der Landeswährung wo das Ticket ausgestellt ist, einkassiert, außer wenn die Air Serbia oder ihr autorisierter Agent bei oder vor der Zahlung des Tickets andere Währung nicht gefordert hat (z. Bsp. wenn die lokale Währung nicht konvertierbar ist).

5. Reservierungen

 

5.1 FORDERUNGEN IM HINBLICK AUF RESERVIERUNGEN

 

Die Air Serbia oder ihr autorisierter Agent werden für den Reisenden die Reservierung vornehmen. Auf Anfrage des Reisenden kann die Air Serbia die schriftliche Bescheinigung über die Reservierung ausstellen.

 

Manche Tarifarten unterliegen den bestimmten Bedingungen, welche das Recht des Reisenden auf die Änderung oder auf die Widerrufung der Reservierung beschränken oder gar ausschließen.

 

5.2 TICKETFRISTEN

 

Wenn der Reisende das Ticket vor der Zahlungsfrist nicht bezahlt hat, über die er durch die Air Serbia oder ihren autorisierten Agenten informiert wurde, hat die Air Serbia das Recht die Reservierung des Reisenden zu widerrufen.

 

5.3 PERSÖNLICHE ANGABEN

 

Die Air Serbia nimmt die persönlichen Angaben des Reisenden wegen der Reservierung, des Ticketkaufs, dem Anbieten zusätzlicher Dienstleistungen, der Entwicklung und dem Dienstleistungsservice, der Erleichterung des Einwanderungsverfahrens und der Zustellung der erwähnten Angaben entsprechenden Regierungsstellen in Verbindung mit der Reise des Reisenden. Demnach bevollmächtigt der Reisende die Air Serbia zur Bewahrung und zur Nutzung der erwähnten Angaben. Die Air Serbia kann dieselbe an ihre Büros und Auslandsexposituren, an ihre autorisierten Agenten, an Regierungsstellen, an andere Beförderer oder an die Anbieter der erwähnten Dienstleistungen weiterleiten.

 

5.4 SITZPLATZSICHERUNG

 

Die Air Serbia wird sich bemühen im Voraus ausgedrückten Anfragen im Hinblick auf die Sitzordnung entgegenzukommen, dennoch ist sie nicht in der Lage dem Passagier eine Garantie zu geben, dass er auf dem bestimmten Sitzplatz sitzen wird. Die Air Serbia behält sich das Recht die Sitzordnung der Passagiere sogar nach dem Boarding zu verändern. Dies kann aus operativen Gründen oder aus Sicherheitsgründen notwendig sein.

 

5.5 RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG

 

Bei den Reservierungen für die Verlängerung der Reise oder für die Rückreise können Reservierungsbestätigungen im bestimmten Zeitraum verlangt werden.Die Air Serbia wird den Reisenden darüber informieren wann die erwähnte Bestätigung notwendig ist, wie auch über die Weise und den Ort ihrer Ausstellung.

 

Wenn der Reisende seine Reservierung nicht bestätigt, kann es passieren, dass die Air Serbia seine Reservierung für weitere Reise oder für den Rückflug widerruft. Wenn allerdings der Reisende die Air Serbia darüber informiert, dass er weiterhin reisen möchte, wird die Air Serbia die Reservierung wieder machen und die gewünschte Beförderung ausführen. Wenn auf dem betreffenden Flug keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, wird sich die Air Serbia darum bemühen den Reisenden zum weiteren Reiseziel oder zur Enddestination zu befördern.

 

Der Reisende sollte die Forderungen anderer Beförderer im Hinblick auf die Reservierungsbestätigung, die in seiner Reise miteingeschlossen sind, nachprüfen. Wenn die Forderung auf die Reservierungsbestätigung besteht, muss dies der Reisende beim Beförderer wessen Code auf dem Ticket für den betreffenden Flug angegeben ist, erledigen.

 

5.6 WIDERRUFUNG DER RESERVIERUNG

 

Wenn der Reisende die Reservierung nicht BENUTZEN sollte, und darüber die Air Serbia nicht informieren sollte, die Air Serbia kann egal welche weitere Reservierungen, sei es bei der Ab- oder der Rückreise, widerrufenoder die Widerrufung von diesen fordern.

6. Anmeldung für den Flug und Boarding

 

Die Fristen für die Anmeldung zum Flug unterscheiden sich vom Flughafen zum Flughafen. Die Air Serbia rät dazu, dass sich der Reisende selbst darüber informiert und dieselbe einhält. Die Reise wird angenehmer und mit weniger Problemen wenn der Reisende sich genug Zeit für die Einhaltung der erwähnten Fristen lässt. Die Air Serbia behält sich das Recht die Reservierung des Reisenden zu widerrufen wenn er sich nicht an die Anmeldungsfrist zum Flug hält. Die Air Serbia oder ihr autorisierter Agent werden den Reisenden über die Anmeldungsfrist zum ersten Air Serbia Flug informieren. Über die Anmeldungsfristen zu allen anderen Flügen während der Reise soll sich der Reisende selbst informieren. Die Anmeldungsfristen zu Air Serbia Flügen können aus unserem Flugplan entnommen werden oder bei der Air Serbia bzw. ihren autorisierten Agenten erfahren werden.

 

Der Reisende muss sich im Warteraum auf das Boarding spätestens bis zum Zeitpunkt befinden, welchen ihm die Air Serbia bei der Anmeldung zum Flug mitgeteilt hat.

 

Die Air Serbia behält sich das Recht vor die Reservierung des Reisenden zu widerrufen, wenn derselbe nicht rechtzeitig im Warteraum auf das Boarding erscheint.

 

Die Air Serbia trägt keine Verantwortung für die Verluste oder die Kosten, die dem Reisenden eventuell entstehen, weil er sich an die Verordnungen dieses Abschnittes nicht gehalten hat.

7. Verweigerung und Einschränkung der Beförderung

 

7.1 VERWEIGERUNGSRECHT AUF DIE BEFÖRDERUNG

 

Air Serbia kann sich weigern, Sie oder Ihr Gepäck zu befördern, falls wir Sie schriftlich darüber informiert haben, dass Air Serbia Sie zu keinem Zeitpunkt nach dem Datum dieser Mitteilung auf seinen Flügen befördern wird. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Air Serbia kann sich auch weigern, Sie oder Ihr Gepäck zu befördern, sofern eine oder mehrere der nachstehenden Situationen eingetreten sind oder Air Serbia dies nach vernünftigem Ermessen vermutet, wenn:

 

  • Solche Maßnahmen erforderlich sind, um die geltenden Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen der zuständigen Behörden einzuhalten; oder
  • Die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck die Sicherheit, Gesundheit oder den Komfort anderer Passagiere oder Besatzungsmitglieder gefährden oder erheblich beeinträchtigen kann; oder
  • Ihr geistiger oder körperlicher Zustand, einschließlich Ihrer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, die Passagiere, die Besatzung oder das Eigentum darstellt; oder
  • Sie bei einem früheren Flug ein Fehlverhalten begangen haben, und Air Serbia hat berechtigten Grund zur Annahme, dass sich dieses Verhalten möglicherweise wiederholt; oder
  • Sie sich geweigert haben, sich einer Sicherheitsüberprüfung Ihrer Person oder Ihres Gepäcks zu unterziehen, oder Sie haben bei einer solchen Überprüfung keine zufriedenstellenden Antworten auf die gestellten Sicherheitsfragen gegeben oder Sie haben eine Bewertung der Sicherheitsprofile nicht bestanden; oder
  • Air Serbia (mündlich oder schriftlich) von der Einwanderungsbehörde oder anderen Behörden des Landes, in das Sie reisen oder durch das Sie möglicherweise reisen möchten, oder eines Landes, in dem Sie einen Zwischenstopp geplant haben, darüber informiert wurde, dass Ihre Einreise in ein solches Land nicht zugelassen wird, auch wenn Sie gültige Reisedokumente haben; oder
  • Sie den entsprechenden Tarif, die Steuern, Gebühren oder Abgaben nicht bezahlt haben; oder
  • Sie keine gültigen Reisedokumente zu haben scheinen, möchten möglicherweise ein Land betreten, durch weches Sie sich auf Durchreise befinden oder für das Sie keine gültigen Reisedokumente haben oder Sie haben Ihre Reisedokumente während des Fluges zerstört; oder
  • Sie ein Ticket vorlegen, das rechtswidrig erworben wurde, bei einer anderen Stelle als Air Serbia oder von Air Serbia authorisierten Agentur gekauft wurde oder als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, eine Fälschung ist oder Sie können nicht nachweisen, dass Sie die im Ticket benannte Person sind; oder
  • Sie die oben genannten Anforderungen bezüglich der Reihenfolge und Verwendung der Ticketabschnitte nicht eingehalten haben oder Sie ein Ticket vorlegen, das auf andere Weise als von Air Serbia oder einer von Air Serbia autorisierten Agentur ausgestellt oder geändert wurde, oder das Ticket ist beschädigt; oder
  • Sie die Anweisungen von Air Serbia in Bezug auf Sicherheit und Schutz nicht beachten; oder
  • Sie die Anweisungen unseres Bodenpersonals oder eines Besatzungsmitglieds des Flugzeugs in Bezug auf Sicherheit oder Schutz nicht befolgt haben; oder
  • Sie vor oder während eines Boardingvorgangs für Ihren Flug oder an Bord des Flugzeugs vor dem Start drohende, missbräuchliche oder beleidigende Worte gegenüber unserem Bodenpersonal oder einem anderen Passagier oder einem Besatzungsmitglied des Flugzeugs verwendet haben; oder
  • Sie sich gegenüber einem Mitglied unseres Bodenpersonals oder einem Mitglied der Besatzung des Flugzeugs bedrohlich, missbräuchlich, beleidigend oder unangemessen verhalten haben; oder
  • Sie eine Bombenlegung, eine Entführungsdrohung oder eine andere Sicherheitsbedrohung gemacht oder versucht haben, diese zu machen; oder
  • Sie die Nichtraucherregel an Bord unseres Flugzeugs oder die Verwendung elektronischer Geräte an Bord, die nicht erlaubt sind, nicht beachtet haben; oder
  • Sie vor dem Start oder während der Nutzung eines Dienstes der Air Serbia eine Straftat beim Einchecken oder bei anderen Vorgängen des Ein- und Aussteigens an oder von Bord des Flugzeugs begangen haben.

7.2 SPEZIELLE HILFE

 

Die Beförderung von nicht begleitenden Kindern, Schwangeren und Kranken oder von anderen Personen die spezielle Hilfe benötigen, beansprucht vorige Absprache mit der Air Serbia.

8. Gepäck

 

8.1 FREIGEPÄCK ZUR BEFÖRDERUNG

 

Der Reisende hat das Recht auf die kostenlose Beförderung von begrenzter Gepäckmenge gemäß den Bedingungen und den Begrenzungen, die er von der Air Serbia oder ihrem autorisierten Agenten bekommen kann, und welche im GDS (globalen Distributionssystem) ersichtlich sind.

 

8.2 GEPÄCKÜBERGEWICHT

 

Der Reisende ist verpflichtet die Beförderungskosten des Gepäckübergewichts zu zahlen, bzw. die Beförderung der Gepäckmenge, die das Limit für die kostenlose Gepäckbeförderung überschreitet.

 

8.3 GEGENSTÄNDE, DIE ALS GEPÄCK NICHT AKZEPTIERT WERDEN

 

Das Gepäck des Reisenden sollte die folgenden Gegenstände nicht beinhalten:

 

  • Gegenstände, die die Sicherheit des Flugzeuges bzw. der Personen oder des Eigentums im Flugzeug gefährden können, wie es die Gegenstände sind, die in den Vorschriften über die Beförderung von gefährlichen Gegenständen (DANGEROUS GOODS REGULATIONS), in den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (INTERNATIONAL CIVIL AVIATION ORGANISATION (ICAO)und in den Vorschriften der Vereinigung des internationalen Luftverkehrs (INTERNATIONAL AIR TRANSPORT ASSOCIATION (IATA) und den Vorschriften der Beförderer angeführt sind. (Nähere Informationen können von der Air Serbia bekommen werden);
  • Gegenstände, wessen Beförderung gesetzlich oder durch Vorschriften oder Verordnungen egal welches Landes von dem, ins oder über das der Flug abgewickelt wird, verboten sind;
  • Gegenstände, die die Air Serbia für die Beförderung für ungeeignet hält, weil sie gefährlich, oder wegen ihres Gewichtes, ihrer Form, ihrer Größe oder ihrer Natur unsicher sind, bzw. die Gegenstände, die leicht verderblich und zerbrechlich sind. Auskünfte über das für die Beförderung nicht akzeptierte Gepäck können auf Anfrage gegeben werden.
  • Die Schusswaffen und die Munition, außer derjenigen, die für die Jagd und den Sport benutzt werden, dürfen als Gepäck nicht befördert werden. Die Jagd- und Sportwaffen und die Munition können als registriertes Gepäck für die Beförderungakzeptiert werden. Die Waffe muss entladet, gesperrt und eingepackt sein.Die Beförderung der Munition wird gemäß den ICAO und IATA Vorschriften ausgeführt;
  • Die Air Serbia kann nach eigenem Ermessen die Waffen von antiquarischem Wert als registriertes Gepäck akzeptieren, wie z. Bsp. Schusswaffen, Schwerte, Messer usw. Sie können aber nicht in der Passagierkabine befördert werden;
  • Der Reisende darf im abgegebenen Gepäck nicht das Geld, den Schmuck, die Edelmetalle, die Computers, die persönliche elektronische Geräte, die Wertpapiere und andere Schätze, die Geschäftsunterlagen, die Pässe und andere persönliche Ausweise und Muster.

Wenn sich trotz des Verbotes bestimmte oben angeführte Gegenstände doch in Ihrem Gepäck befinden sollten, trägt die Air Serbia keine Verantwortung für ihren Verlust oder ihre Beschädigung.

 

Sie können sich detailliert auf der Website das Gepäck informieren.

 

8.4 VERWEIGERUNGSRECHT AUF DIE BEFÖRDERUNG

 

Die Air Serbia wird die Annahme von oben angeführten Gegenständen als das Gepäck verweigern und sie kann die weitere Beförderung derselben verweigern wenn sie feststellt, dass das Gepäck irgendwelches von diesen Gegenständen enthält.

 

Die Air Serbia kann die Gepäckannahme verweigern wenn sie der Meinung ist, dass das Gepäck nicht adäquat und sicher verpackt ist. Die Auskünfte über das Einpacken und die Verpackungen, die die Air Serbia für unzulässig hält, können auf Anfrage bekommen werden.

 

8.5 DURCHSUCHUNGSRECHT

 

Die Air Serbia kann vom Passagier aus Sicherheitsgründen die Erlaubnis für die Durchführung der Durchsuchung und die Röntgenkontrolle des Passagiers und seines Gepäcks fordern. Wenn der Reisende nicht anwesend ist, kann die Durchsuchung seines Gepäcks in seiner Abwesenheit vorgenommen werden, um festzustellen ob sein Gepäck ein von oben angeführten Gegenständen oder Schusswaffen, Munition oder Waffen, die der Air Serbia nicht angemeldet sind, enthält. Wenn der Reisende mit dieser Forderung nicht einverstanden ist, hat die Air Serbia das Recht dem Passagier samt seinem Gepäck die Beförderung zu verweigern. Wenn bei der Durchsuchung oder der Röntgenkontrolle der Reisende oder sein Gepäck den Schaden ertragen sollten, wird die Air Serbia dafür keine Verantwortung für den entstandenen Schaden tragen, außer wenn er durch den Fehler oder die Nachlässigkeit des Unternehmens verursacht wurde.

 

8.6 ABGEGEBENES GEPÄCK

 

Bei der Übergabe des Gepäcks der Air Serbia wird es als abgegebenes Gepäck angesehen und die Air Serbia wird dasselbe annehmen und den Anhänger für den Schein für jedes abgegebene Gepäckstück ausstellen.

 

Das abgegebene Gepäck muss mit dem Etikett vorgesehen werden, das den Namen des Reisenden und seine persönliche Angaben enthält.

 

Das abgegebene Gepäck wird, wann immer das möglich ist, mit demselben Flugzeug mit dem der Reisende fliegt, befördert werden, außer wenn sich die Air Serbia aus operativen Gründen und Sicherheitsgründen nicht entscheidet das Gepäck mit anderem Flug zu befördern.

 

8.7 NICHT REGISTRIERTES GEPÄCK

 

Air Serbia kann die maximale Anzahl und / oder Abmessungen und / oder das Gewicht für Gepäck, das Sie in die Flugzeugkabine bringen, angeben. Wenn Air Serbia dies nicht getan hat, muss Gepäck, das Sie in die Kabine bringen, unter Ihren Sitz oder in das geschlossene Staufach über Ihrem Sitz passen. Wenn Sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, muss Ihr Gepäck als aufgegebenes Gepäck befördert werden und Sie müssen gegebenenfalls eine separate Gebühr entrichten.

 

Wenn das Gepäck, das Sie mit in die Kabine nehmen möchten, aus irgendeinem Grund als unsicher gilt, muss es als aufgegebenes Gepäck befördert werden.

 

Nicht für die Beförderung im Frachtraum geeignete Gegenstände (z. B. empfindliche Musikinstrumente), die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nur dann zur Beförderung im Kabinenraum akzeptiert, wenn Sie Air Serbia im Voraus Bescheid gegeben und die Genehmigung von Air Serbia bekommen haben. Möglicherweise müssen Sie eine separate Gebühr für diesen Service bezahlen.

 

8.8 ÜBERNAHME UND ZUSTELLUNG DES ABGEGEBENEN GEPÄCKS

 

Der Reisende ist dazu verpflichtet das abgegebene Gepäck zu übernehmen sobald er auf dem Zielort oder dem Zwischenstopport der Reise zugänglich ist. Wenn der Reisende das Gepäck in der vernünftigen Frist nicht übernehmen sollte, hat die Air Serbia das Recht die Lagerungskosten einzukassieren. Im Falle, dass abgegebene Gepäck in dem Zeitraum von drei Monaten ab dem Tag an dem er dem Reisenden zur Übernahme gestellt wurde nicht übernehmen werden sollte, hat die Air Serbiadas Recht dasselbe Gepäck zu entfremden ohne jegliche Verpflichtungen gegenüber dem Reisenden.

 

8.9 TIERE

 

Die Air Serbia befördert Tiere im Einklang mit den folgenden Bedingungen:

 

  • Sie haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Ihre Haustiere wie Hunde und Katzen in die jeweiligen Käfige ordnungsgemäß unterbracht werden, sowie gültige Gesundheitsbescheinigungen, Impfnachweise, Einreisegenehmigungen und sonstige Urkunden im Einklang mit den Anforderungen des Einreise- bzw. Durchreiselandes zu haben. Ohne diese Urkunden werden sie nicht zur Beförderung angenommen.
  • Wenn das Tier als das Gepäck akzeptiert wird, wird es zusammen mit dem tiergerechten Container und der Nahrung nicht zum erlaubten Freigepäck eingeschlossen sein, für welches die kostenlose Beförderung erlaubt worden ist, sondern wird als Übergepäck behandelt, für welches der Reisende den bestimmten Preis zahlen sollte.
  • Servicehunde, die in der Begleitung des auf ihre Hilfe angewiesenen Passagiers sind, werden gemäß Bedingungen, die der Reisende auf Anfrage bekommen kann, kostenlos befördert.
  • Wenn die Beförderung nicht den Regeln über die Verantwortung der Konvention entspricht, wird die Air Serbia keine Verantwortung über die Verletzung, den Verlust, der Krankheit oder den Tod des Tieres tragen, welches sie zur Beförderung angenommen hat, außer wenn diese Zustände durch die Nachlässigkeit der Air Serbia nicht angetreten sind.
  • Die Air Serbia trägt keine Verantwortung im Falle, dass bestimmtes Tier keine Ein- und Ausfuhrunterlagen, Gesundheitsbestätigungen und andere Unterlagen für das betroffene Land hat. Und die Person, die das Tier begleitet, ist verpflichtet für alle dadurch entstandene Strafen, Kosten, Verluste oder Verpflichtungen aufzukommen, die die Air Serbia eventuell dadurch erträgt.

9. Flugplan, Verspätung, abgesagte Flüge

 

9.1 FLUGPLAN

 

Der veröffentlichte Flugplan kann im Zeitraum des Veröffentlichungsdatums bis zum Reisedatum geändert werden. Die Air Serbia bürgt für den veröffentlichten Flugplan nicht, und derselbe stellt nicht den Bestandteil des Passagiervertrags mit der Air Serbia.

 

Bevor die Air Serbia die Reservierung annimmt, wird sie den Passagier über den momentanen Flugplan informieren und derselbe wird auf seiner Karte dargestellt. Es besteht die Möglichkeit, dass es zu Flugplanänderungen kommt nachdem das Flugticket ausgestellt worden ist. Wenn der Passagier seine Kontaktangaben hinterlässt, wird sich die Air Serbia darum bemühen ihn über jegliche Flugplanänderungen zu informieren. Wenn die Air Serbia die bedeutendsten Änderungen in den Flugplan einträgt nachdem der Reisende das Flugticket erworben hat, und es die Möglichkeit nicht gibt dem Reisenden einen Sitzplatz auf einem anderen Flug, der ihm passt, zu buchen, hat der Reisende das Recht auf die Rückerstattung.

 

9.2 ABSAGUNG, FLUGPLANÄNDERUNG

 

Die Air Serbia wird erforderliche Maßnahmen unternehmen um die Verspätungen von der Beförderung von Passagieren und ihren Gepäckstücken zu vermeiden. Im Rahmen dieser Maßnahmenund im Bestreben die Flugabsagen zu vermeiden, kann die Air Serbia das PAKET für die Passagierbeförderung mit anderer Fluggesellschaft bzw. mit anderem Flugzeug erstellen.

 

Wenn die Air Serbia den Flug wegen Umständen, die außerhalb ihre Kontrolle sind, absagt oder verlegt, die Landung auf dem betreffenden Flughafen nicht ausführt oder verursacht, dass der Reisende die Verbindung zum nächsten Flug, für den er die Buchungsbestätigung hat, verliert, ist sie verpflichtet einen der folgenden Schritte zu unternehmen:

 

  • den Reisenden früh wie möglich mit anderem Flug, auf dem es noch freie Sitzplätze zur Verfügung stehen, ohne zusätzliche Kosten für den Passagier zu befördern;
  • den Reisenden bis zum Zielflughafen nach der auf seiner Karte angegebenen Reiserichtung auf dem Air Serbia Flug oder auf einer anderen zusammenvereinbarten Weise und in der vereinbarten Beförderungsklasse zu rerouten, ohne jegliche Kosten für den Passagier. Wenn der Preis und die Kosten der umgeleiteten Route niedriger sind als der Betrag, der der Reisende schon bezahlt hat, ist die Air Serbia zur Rückerstattung gegenüber dem Reisenden verpflichtet.

Jedenfalls, wenn mit der Konvention nicht anderes vorgesehen ist, trägt die Air Serbia keine andere Verantwortung bezüglich des Reisendens.

 

Wenn die Air Serbia nicht in der Lage ist den schon reservierten/gebuchten Sitzplatz zu sichern, ist sie verpflichtet dem Reisenden, der auf den Flug nicht angenommen wurde die Rückvergütung in Übereinstimmung mit den gültigen Gesetzen und mit dem Air Serbia Prozedere über die Passagierrechte in den Fällen der Beförderungsverweigerung, der Flugabsage und der großen Flugverspätungen auszuzahlen.

10. Rückerstattung

 

10.1 ALLGEMEINES

 

Air Serbia wird ein nicht genutztes Ticket, oder einen nicht genutzten Teil davon, gemäß den geltenden Tarifbestimmungen und den folgenden Absätzen erstatten:

 

  • Wenn nicht anderes festgelegt, wird die Air Serbia die Rückerstattung entweder der Person deren Name auf dem Ticket steht oder der Person, die das Ticket bezahlt hat, unter der Voraussetzung, dass sie den zufriedenstellenden Beweis über die Bezahlung vorliegt.
  • Wenn das Ticket eine andere Person und nicht der Reisende selbst dessen Name auf dem Ticket steht, bezahlt hat, und wenn auf dem Ticket angeführt ist, dass gewisse Einschränkungen hinsichtlich der Rückerstattung bestehen, wird die Air Serbia die Rückerstattung nur der Person, die das Ticket bezahlt hat oder nach ihrer Beantragung auszahlen.

Außer im Falle des Ticketverlustes, wird die Air Serbia die Rückerstattung nur unter der Voraussetzung der Ticketeinreichung und der Vorlegung aller nicht benutzen Flugscheinen auszahlen.

 

10.2 UNFREIWILLIGE RÜCKERSTATTUNG

 

Wenn die Air Serbia den Flug absagt, den Flug nicht nach dem Flugplan ausführt, nicht betreffend landet oder wenn wegen des Air Serbia Fehlers der Reisende den Flug auf dem er umsteigen sollte und für den er die Reservierung hat, vermisst, wird der Rückerstattungsbetrag folgender sein:

 

  • wenn kein Ticketteil benutzt ist, wird der Betrag in der Tarifhöhe, die der Reisende bezahlt hat, sein;
  • wenn ein Ticketteil benutzt ist, wird der Betrag nicht weniger sein von dem Unterschied zwischen des bezahlten Tarifs und des gültigen Tarifs für die Reise zwischen den Punkten für welche das Ticket ausgestellt worden ist.

10.3 FREIWILLIGE RÜCKERSTATTUNGEN

 

Wenn der Reisende aus irgendwelchen Gründen die Ticketrückerstattung verlangt, wird sie in der folgenden Höhe sein:

 

  • Wenn kein Ticketteil benutzt ist, ist die Höhe gleich dem Tarif, das bezahlt wurde, vermindert für manipulative Kosten oder für die Kosten der Reservierungsabsage;
  • Wenn der bestimmte Ticketteil benutzt ist, wird die Rückerstattung gleich dem Unterschied zwischen dem bezahlten Tarif und dem anwendbaren Tarif für Reise Zwischen den Punkten für welche das Ticket benutzt worden ist, vermindert für die Höhe der manipulativen Kosten oder für die Kosten der Reservierungsabsage.

10.4 RÜCKERSTATTUNG DES VERLORENEN TICKETS

 

Wenn Sie das Ticket oder den bestimmten Teil desselben verlieren und zwar nachdem Sie der Air Serbia den entsprechenden Beweis darüber vorgelegt haben und nachdem Sie die entsprechenden manipulativen Kosten bezahlt haben, wird die Rückerstattung gleich nach dem Gültigkeitsablauf des Tickets ausgezahlt werden, unter der Voraussetzung,

 

  • dass das verlorene Ticket oder der verlorene Ticketteil nicht benutzt worden sind, nicht bereits zurückerstattet worden sind oder nicht umgetauscht worden sind (außer in den Fällen wenn die Benutzung, die Rückerstattung oder der Umtausch seitens Dritten infolge der Nachlässigkeit der Air Serbia vorgenommen worden sind);
  • dass sich die Person, der die Rückerstattung ausbezahlt wird, in der für die Air Serbia zufriedenstellenden Form verpflichtet, dass sie diesen Betrag der Air Serbia im Betrugsfall, bzw. im Falle wenn das verlorene Ticket oder den verlorenen Teil desselben dritte Person verwendet hat zurückgeben wird (außer in den Fällen wenn der Betrug oder die Verwendung seitens Dritten infolge der Nachlässigkeit der Air Serbia geschehen sind).

Wenn die Air Serbia oder ihr autorisierter Agent das Ticket oder den bestimmten Teil desselben verlieren, trägt die Verantwortung dazu die Air Serbia.

 

10.5 VERWEIGERUNGSRECHT DER RÜCKERSTATTUNG

 

Air Serbia hat das Recht zur Ablehnung der Rückerstattung in den Fällen, wenn der jeweilige Antrag länger als ein Jahr nach dem Ablauf der Gültigkeit des Flugtickets gestellt ist.

 

Air Serbia verweigert die Erstattung eines Flugscheins, der Air Serbia oder den staatlichen Behörden als Nachweis für die Absicht, das Land zu verlassen, vorgelegt wird, es sei denn, Sie legen Air Serbia einen entsprechenden Nachweis über die Erlaubnis vor, sich im Land aufzuhalten, oder es mit einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen Transportmittel zu verlassen.

 

10.6 WÄHRUNG

 

Die Air Serbia behält sich das Recht die Rückerstattung in derselben Währung, in der das Ticket bezahlt worden ist, auszuzahlen.

 

10.7 WER MACHT DIE RÜCKERSTATTUNG?

 

Freiwillige Rückerstattungen zahlt ausschließlich der Beförderer aus, der das Ticket ausgestellt hat oder sein autorisierter Agent.

11. Benehmen an Board

 

11.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

Wenn die Air Serbia der Auffassung ist, dass das Benehmen des Reisenden an Board das Flugzeug oder die Personen und das Eigentum in ihm in Gefahr bringt bzw., dass die Crewmitglieder in Erledigung ihrer Verpflichtungen gestört werden oder wenn der Reisende die Anweisungen der Crewmitglieder nicht befolgt, einschließlich u. a. diejenige, die sich auf das Rauchen, den Alkohol- oder Drogenkonsum beziehen, oder wenn er sich so benimmt, dass er das Komfort oder die Ruhe anderer Passagiere oder der Besatzungsmitglieder stört, oder sein Benehmen den Schaden oder die Verletzungen derselben verursachen kann, hat die Air Serbia das Recht notwendige Maßnahmen zu unternehmen für die Unterbrechung solch ein Benehmens, einschließlich der Vereitelung der Bewegung. Die Air Serbia hat das Recht vom Reisenden die Landung zu verlangenund jegliche Beförderung zuzuweisen. Des Weiteren hat die Air Serbia das Recht gegen den Reisenden gerichtlich vorzugehen für die Verstöße während er sich an Board aufgehalten hat.

 

11.2 ELEKTRONISCHE GERÄTE

 

Aus Sicherheitsgründen hat Air Serbia das Recht die Benutzung von elektronischen Geräten, einschließlich u. a. die Handys, die Laptops, die tragbare Aufnahmegeräte, die tragbare Radiosender, die CD-Players, elektronische Sender und Spiele, einschließlich die Spiele mit der Fernbedienung und Funkgeräte (Walkie-Talkies). Der Gebrauch von Hörgeräten und Schrittmachern ist erlaubt.

 

11.3 RAUCHVERBOT

 

Auf allen Air Serbia Flügen ist Rauchen verboten.

12. Arrangements für zusätzliche Dienstleistungen

 

Wen die Air Serbia das Arrangement mit den Dritten macht, aufgrund wessen Dritte Ihnen die Dienstleistungen außerhalb der Luftbeförderung verabreichen werden oder wenn die Air Serbia das Ticket oder Vouchers ausstellt, die sich auf die Beförderung oder auf die Dienstleistungen (außer der Dienstleistungen von der Luftbeförderung) welche Dritte ausführen/verabreichen, wie es die Hotelreservierungen oder die Autovermietungen sind, tritt die Air Serbia ausschließlich als der Agent des Reisenden an. Solche Arrangements unterliegen den Bedingungen der Dienstleistungsanbieter – Dritter Person.

 

Wenn Air Serbien Ihnen auch Bodentransportdienste zur Verfügung stellt, gelten für diesen Bodentransport möglicherweise andere Bedingungen. Diese Bedingungen sind auf Anfrage bei Air Serbien erhältlich.

 

13. Verwaltungsformalitäten

 

13.1 ALLGEMEINE

 

Der Reisende ist verpflichtet die notwendigen Reiseunterlagen und Visa zu beschaffen und Gesetze, Vorschriften, Bedingungen und Regeln der betroffenen Reiseländer zu befolgen.

 

Die Air Serbia trägt keine Verantwortung für die Folgen welche der Reisende erleidet wenn er die entsprechende Unterlagen oder Visa nicht beschafft und wenn er die erwähnte Gesetze, Vorschriften, Bedingungen, Regeln und Anweisungen nicht befolgt.

 

13.2 REISEUNTERLAGEN

 

Vor der Reise ist der Reisende verpflichtet alle Ein- und Ausfuhrerlaubnisse, wie auch andere Unterlagen nach den Gesetze, den Vorschriften, den Bestimmungen, den Forderungen und den Regeln der betroffenen Reiseländer. Er ist auch verpflichtet der Air Serbia zu erlauben die Kopien dieser Reiseunterlagen beizubehalten. Die Air Serbia behält sich das Recht dem Reisenden die Beförderung zu verweigern, der die Regeln nicht befolgt bzw. dessen Reiseunterlagen nicht gültig und falsch sind.

 

13.3 EINREISEVERWEIGERUNG

 

Wenn dem Reisenden die Einreise in das bestimmte Land verweigert wird, wird derselbe für die eventuelle Strafe, die die Regierung des betroffenen Landes der Air Serbia zudenken sollte, aufkommen müssen. Die Air Serbia wird den Ticketpreis für die Beförderung bis zum Ort auf dem das erwähnte Recht zugewiesen wurde, nicht rückerstatten.

 

13.4 PASSAGIERVERPFLICHTUNGEN IM HINBLICK AUF STRAFEN, AUFENTHALTSKOSTEN usw.

 

Wenn die Air Serbia gezwungen wird die Strafen zu zahlen oder die Kosten ertragen sollte, weil der Reisende die Gesetze, die Vorschriften, die Bestimmungen, die Forderungen und andere Reiseregeln der betroffenen Länder nicht befolgt hat bzw., weil er nicht im Besitz der notwendigen Unterlagen war, ist der Reisende verpflichtet der Air Serbia auf ihre Forderung den Gesamtbetrag der erwähnten Strafe bzw. der erwähnten Kosten zu ersetzen. Die Air Serbia hat das Recht für die Bezahlung der erwähnten Strafe oder für die Kostenabdeckung den Wert des nicht benutzten Rechts auf die Beförderung auf Grund des Passagiertickets auszunutzen, wie auch alle Beträge welche die Air Serbia dem betroffenen Reisenden rückerstatten sollte.

 

13.5 ZOLLDURCHSUCHUNG

 

Der Reisende ist verpflichtet, wenn von ihm verlangt wird, bei der Durchsuchung seitens der Zoll- oder anderer Regierungsbehörde des eigenen Gepäcks dabei zu sein. Die Air Serbia trägt keine Verantwortung für den Schaden oder den Verlust, die der Reisende während der erwähnten Durchsuchung und infolge von Missachtung der erwähnten Regeln ertragen könnte.

 

13.6 SICHERHEITSUNTERSUCHUNG

 

Der Reisende ist verpflichtet sich allen Sicherheitsüberprüfungen seitens der staatlichen Behörden und der Flughafenbehörden zu unterziehen, wie auch der Überprüfungen seitens anderer Beförderer oder seitens der Air Serbia.

14. Andere Beförderer

 

Die Beförderung, die die Air Serbia und andere Beförderer auf Grund eines Tickets verrichten, wird als einheitliche Beförderung angesehen.

15. Verantwortung im Schadensfall

 

Die Verantwortung der Air Serbia und anderer Beförderer, die in der Reise des Reisenden miteingeschlossen sind, wird gemäß ihrer eigenen Beförderungsbedingungen festgestellt werden. Unsere Verantwortungsbestimmungen sind folgende:

 

  • Wenn in diesem Dokument nicht anderes aufgeführt, unterliegt die internationale Reise, gemäß der Definition der Montreal Konvention, den Regeln über die Verantwortung der Konvention.
  • Eventuelle Verantwortung der Air Serbia für den Schaden wird gemäß der gültigen Gesetze im Falle der Nachlässigkeit des Passagiers, welche mit dem Schaden resultiert hat oder zu demselben beigetragen hat,vermindert werden.
  • Die Air Serbia trägt die Verantwortung nur für den auf den eigenen Flügen entstandenen Schaden. Wenn die Air Serbia das Ticket ausstellt oder das Gepäck annimmt, das anderer Beförderer befördern wird, wird die Air Serbia dies ausschließlich in der Beschaffenheit des Agenten des betroffenen Beförderers tun. Dessen ungeachtet kann der Reisende seine Beschwerden bezüglich des Gepäcks dem ersten oder dem letzten Beförderer einreichen.
  • Die Air Serbia trägt keine Verantwortung für den Schaden am nicht abgegebenen Gepäck, außer wenn der erwähnte Schaden nicht durch die Nachlässigkeit der Air Serbia entstanden ist.
  • Die Air Serbia trägt keine Verantwortung für den Schaden, der infolge von der Achtung der gültigen Gesetze seitens der Air Serbia entstanden ist bzw., der infolge von der Missachtung der gesetzlichen Regeln und Vorschriften seitens des Passagiers entstanden ist. Die Air Serbia trägt keine Verantwortung für den Schaden wenn der Reisende versäumt hat die erwähnten Gesetze, Bestimmungen und Regeln zu befolgen.

Die Haftung der Air Serbia ist im Gesetz über Schuldverhältnisse und Grundlagen der eigentumsrechtlichen Verhältnisse im Luftverkehr definiert, das an das Montrealer Übereinkommen und an die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 angepasst ist.

 

Verantwortungen der Flugbeförderer gegenüber den Reisenden und ihrem Gepäck

 

  1. Der Schadensersatz im Todesfalle oder im Falle der Körperverletzung
    Es sind keine finanziellen Beschränkungen hinsichtlich der Verantwortung im Todesfalle oder im Falle der Körperverletzung des Reisenden vorhanden.
    Der Flugbeförderer kann die Forderung für den Schadensersatz bis zum Betrag in der Höhe von 128 821 speziellen Zugsrechten nicht abstreiten. Der Flugbeförderer kann die Forderung über diesen Betrag abstreiten mit der Begründung, dass er nicht unvorsichtigoder schuldig war.
  2. Vorauszahlung
    Im Todesfall oder im Fall der Körperverletzung des Reisenden, muss der Beförderer im Zeitraum von 15 Tagen, und nach der Identitätsfestsetzung der Person, die das Recht auf den Schadensersatz hat, der Person die Vorauszahlung, die für die Abdeckung ihrer unmittelbaren ökonomischen Bedürfnisse notwendig ist, leisten. Im Todesfalle des Reisenden, darf die Vorauszahlung nicht niedriger als 16.000 spezieller Zugsrechte sein.
  3. Verspätung des Reisenden
    Sollte sich der Reisende verspäten, kommt der Flugbeförderer für den Schaden auf, außer wenn er alle angemessenen Maßnahmen getroffen hat um den Schaden zu vermeiden oder wenndie Unternehmung solcher Maßnahmen nicht möglich war. Die Verantwortung für die Verspätung des Fluggastes ist auf die 5 346 speziellen Zugsrechte begrenzt.
  4. Gepäckverspätung
    Im Falle der Gepäckverspätung kommt der Flugbeförderer für den Schaden auf, außer wenn er alle angemessenen Maßnahmen getroffen hat um den Schaden zu vermeiden oder wenn die Unternehmung solcher Maßnahmen nicht möglich war. Die Verantwortung für die Gepäckverspätung ist auf 1 288 spezieller Zugsrechte begrenzt.
  5. Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks
    Der Flugbeförderer ist für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks bis zu 1 288 speziellen Zugsrechten verantwortlich. Für abgegebenes (angemeldetes/registriertes) Gepäck ist der Beförderer verantwortlich obwohl er nicht schuldig ist, außer im Falle, dass das Gepäck Mängel hat. Für nicht abgegebenes Gepäck (registriertes/angemeldetes) ist der Flugbeförderer verantwortlich nur wenn er schuldig ist.
  6. Höhere Gepäckhaftungsgrenze
    Sollte der Gepäckwert die derzeitige Gepäckhaftungsgrenze übersteigen, wird den Passagieren geraten, ihr Gepäck auf jeden Fall im vollen Umfang vor dem Antritt der Reise zu versichern.
  7. Beschwerden bezüglich des Gepäcks
    Wenn das Gepäck beschädigt, verloren oder zerstört ist, oder wenn es zu seiner Verzögerung kommt, muss der Reisende früh wie möglich die schriftliche Beschwerde darüber dem Flugbeförderer einreichen. Im Falle der Beschädigung des abgegebenen (registrierten) Gepäcks muss der Reisende die Beschwerde innerhalb von sieben Tagen einreichen und im Falle der Verzögerung des Gepäcks muss die Beschwerde innerhalb von 21 Tagen eingereicht werden, wobei die Einreichungsfrist ab dem Tag wann das Gepäck abgegeben worden ist, zu ablaufen beginnt.
  8. Verantwortung der vertragsmäßigen und tatsächlichen Flugbeförderer
    Wenn der tatsächliche Beförderer nicht gleichzeitig der vertragsmäßige Beförderer ist, kann der Reisende die Beschwerde oder die Forderung für den Schadensersatz gegen einen von denen einreichen. Wenn auf dem Reiseticket der Name und der Code des Beförderers angeführt sind, gilt er als vertragsmäßige Beförderer.
  9. Einreichungsfrist für Beschwerden
    Die Beschwerde für den Schadensersatz kann beim Gericht innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum wann das Flugzeug gelandet ist oder landen sollte, eingereicht werden.
  10. Informationsgrundlage
    Die Grundlage der oben angeführten Regeln basiert auf dem Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999 und dem Gesetz zur Regelung von Schuldverhältnissen und eigentumsrechtlichen Verhältnissen im Luftverkehr.

Die Verantwortung des Flugbeförderers im Hinblick auf die Beförderung der Passagiere und ihrer Gepäckstücken, ist seitens des Direktorates für die Zivilluftfahrt der Republik Serbien veröffentlicht.

 

Außer in den Fällen wenn spezielle Vorschriften in diesen Bedingungen existieren, trägt die Air Serbia die Verantwortung gegenüber dem Reisenden, im Sinne des Aufkommens für den Schaden nur im Fall der bewiesenen Verluste und Kosten gemäß der Konvention.

 

Die Air Serbia trägt keine Verantwortung für irgendwelchen Schaden, der am Gepäck vom Reisenden entstanden ist. Der Reisende ist für jeden Schaden verantwortlich, der sein Gepäck anderem Reisenden oder dem Eigentum, inklusive das Eigentum der Air Serbia hervorrufen sollte.

 

Die Air Serbia trägt keinerlei Verantwortung für den Schaden auf den Gegenständen, die nicht im abgegebenen Gepäck erlaubt sind, einschließlich zerbrechlicher Gegenstände oder verdorbener Ware, Wertgegenstände, wie das Geld, der Schmuck, die Edelsteine, die Laptops, persönliche elektronische Geräte, die Wertpapiere und andere Wertsachen, die Reiseunterlagen, die Pässe und andere Personalausweise oder Muster.

 

Die Air Serbia trägt keine Verantwortung für die Krankheit, die Verletzung oder verminderte Fähigkeit, wie auch für den Tod, die dem physischen Zustand des Reisenden zugeschrieben werden können. Die Air Serbia trägt auch keine Verantwortung für die Verschlechterung des oben erwähnten Zustands.

 

Der Vertrag über die Beförderung, einschließlich dieser Beförderungsbedingungen und der Ausschaltung bzw. der Einschränkung der Verantwortung, bezieht sich auf die autorisierten Agenten der Air Serbia, die Ausführer, die Angestellte und die Vertreter im gleichen Maße in der er sich auf die Air Serbia bezieht. Der Gesamtbetrag eventuellen Schadenersatzes seitens der Air Serbia, ihrer autorisierten Agenten, Angestellten und Vertreter kann nicht höher als der Betrag bis zu welchem die Air Serbia selbst verantwortlich ist, sein.

 

Nichts von dem in diesen Beförderungsbedingungen Angeführtem stellt den Verzicht von der Ausschaltung oder der Einschränkung der Verantwortung der Air Serbia.

16. Zeitliche Einschränkung für Reklamationen und Beschwerden

 

16.1 AUSKUNFT ÜBER REKLAMATION

 

Für das Gepäck, das seitens des Angestellten am Schalter für die Annahme und die Abfertigung des Gepäcks im Moment der Abgabe ohne Einwendungen angenommen wird, wird als in tadellosem Zustand, und gemäß der Beförderungsbedingungen, abgegebenes Gepäck betrachtet, außerwenn der Reisende nicht das Gegenteil beweist.

 

Wenn der Reisende die Reklamation oder die Beschwerde wegen dem Schaden auf dem abgegebenen Gepäck einreichen möchte, ist er verpflichtet die Air Serbia zu benachrichtigen sobald er den Schaden feststellt, und spätestens innerhalb von sieben (7) tagen ab dem Tag der Gepäckübergabe. Wenn der Reisende die Reklamation oder die Beschwerde für die Gepäckverzögerung einreichen möchte, ist er verpflichtet darüber die Air Serbia innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Tag ab dem ihm das Gepäck zur Verfügung gestellt ist, zu informieren. Die erwähnte Auskunft muss in der schriftlichen Form verfasst sein.

 

16.2 EINSCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH DES BESCHWERDENEINREICHENS

 

Alle Rechte auf den Schadensersatz veralten wenn die Beschwerde nicht innerhalb von zwei Jahren ab dem Zustellungsdatum des Zielortes, bzw. ab dem Landedatum des Flugzeuges nach dem Flugplan, bzw. ab dem Datum ab dem die Beförderung unterbrochen ist, eingereicht wird. Die Weise auf die die Zeit gerechnet wird, auf die sich diese Einschränkung bezieht, wird per Gesetz des Gerichtslandes in dem die Rechtssache entscheiden wird, festgesetzt.

17. Andere bedingungen

 

Die Beförderung der Passagiere und der Gepäckstücken wird in der Übereinstimmung mit anderen Bedingungen und Vorschriften verrichtet, welche die Air Serbia verwendet, bzw. festlegt. Diese Bedingungen und Vorschriften, die gelegentlich geändert werden, sind wichtig. U. a. beziehen sie sich auf die Beförderung von Minderjährigen ohne Begleitung, Schwangeren und Kranken, wie auch auf die Einschränkung der Verwendung der Elektrogeräte und der Gegenstände, den Alkoholkonsum im Flugzeug usw.

 

Die Vorschriften und die Bedingungen, die sich auf diese Fragen beziehen, können von der Air Serbia bekommen werden.

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